Selbständige im DBfK

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) vertritt die beruflichen Interessen der Alten-, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der Verband nimmt aus der beruflichen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen der Berufsangehörigen wahr. Er richtet seine Tätigkeit insbesondere auf die Verbesserung der Situation in der Pflege.

Leistungserbringer der ambulanten und teilstationären Pflege werden auf Bundesebene durch den DBfK Bundesverband sowie auf Landesebene durch die Regionalverbände DBfK Nordwest e.V. und DBfK Südost, Bayern - Mitteldeutschland e.V. vertreten.
 

Unsere Leistungen für Sie:

Wir sind für Sie da in Fragen ...

  • zur Existenzgründung
  • zur Betriebsführung
  • zu Pflege und Betreuung
  • zu Rechtsfragen (Arbeits- und Leistungsrecht)
  • zur Qualitätssicherung
  • zu Qualitätsprüfungen durch MDK und Heimaufsicht
  • zu innovativen Versorgungskonzepten
  • zu Fragen rund um die Pflegeeinrichtung
     

Als Mitglied erhalten Sie …

  • die Fach- und Verbandzeitschrift „Die Schwester/ Der Pfleger“
  • Rundschreiben zu aktuellen Themen
  • Arbeitshilfen und Musterverträge
  • einen exklusiven Zugang zum Service-Portal für ambulante Pflegedienste


Wir machen uns stark für Sie ...

  • in Vertrags- und Vergütungsverhandlungen auf Landesebene
  • in weiteren Ausschüssen und Gremien auf Landesebene
  • in Ausschüssen und Gremien auf Bundesebene
  • in Ministerien und Behörden auf Landes- und Bundesebene

Wir bieten Ihnen …

  • ein breites Fort- und Weiterbildungsangebot zu vergünstigten Preisen, u.a. zu den Bereichen Pflege, Recht, Management, Kommunikation und Qualitätsentwicklung. Dieses Angebot gilt übrigens auch für Ihre MitarbeiterInnen!
     

Wir ermöglichen Ihnen Vergünstigungen und Sonderkonditionen …

  • beim Einkauf von Fahrzeugen, Software, etc.
  • bei Dienstleistungen, z.B. von Abrechnungen
  • für Ihre Betriebshaftpflichtversicherung und Betriebsrechtschutzversicherung
  • für Ihre Altersvorsorge
  • bei Rahmenverträgen, z.B. zum Arbeits- und Gesundheitsschutz oder Pflegekursen und individuellen Schulungen (gem. §45 SGB XI)


Weitere Informationen erhalten Sie als DBfK-Mitglied im passwortgeschützten Mitgliederbereich unter "Mitgliederservice" und unter "Sonderkonditionen im Detail" bzw. auf den Seiten der zuständigen Regionalverbände DBfK Nordwest e.V. und DBfK Südost, Bayern - Mitteldeutschland e.V.