P r e s s e m i t t e i l u n g
Gesundheitliche Chancengleichheit beginnt in der Kindheit
DBfK begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV
DBfK begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK) begrüßt das Urteil des Bundes-verfassungsgerichtes zur Neuordnung der Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze für Kin-der. Diese sind nach Auffassung des Gerichtes verfassungswidrig berechnet und müssen neu kalkuliert werden. „Die Kinder leiden unter der willkürlichen Verfahrenspraxis“ stellt Andrea Weskamm, Leiterin des Kompetenzzentrums Familiengesundheitspflege des DBfK fest. „Es gibt einen blinden Fleck in der Diskussion: Der Zusammenhang zwischen der sozialen Lage in der Kindheit und der Chance auf ein gesundes Erwachsen- und Älter werden wird schlichtweg ignoriert“. Laut Gutachten des Sachverständigenrates zur Be-gutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) 2009 sind 15-20% der Kinder und Jugendlichen von relativer Armut mit allen daraus folgenden Schwierigkeiten und Defiziten der Teilhabe betroffen. Gerade in dieser Lebensphase jedoch werden die zentra-len Weichen für die Entwicklung der physischen und psychischen Gesundheit gestellt. Dabei sind falsche Essgewohnheiten, Drogenmissbrauch und mangelnde Bewegung nur einige Faktoren, die Auswirkungen auf die Gesundheit haben und z.B. zu Herz-Kreislauferkrankungen und Stoffwechselstörungen führen können. „Die derzeit geltende Berechnungspraxis der Hartz-IV-Sätze begünstigt Kinderarmut; diese wiederum verur-sacht erhebliche Entwicklungsdefizite und Gesundheitsstörungen für Kinder und Jugendli-che“ so Weskamm. Laut SVR 2009 wird so die Wahrscheinlichkeit für chronische Krank-heit, Behinderung und vorzeitigen Tod erhöht.
Neben der Sicherung der wirtschaftlichen Basis von Familien mit Kindern gilt es präventi-ve und zugehende Unterstützungsangebote zu entwickeln um so die gesundheitliche Chancengleichheit zu erhöhen. Hier setzt sich der DBfK für die Verankerung des Konzep-tes der Familiengesundheitspflege ein: Der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entwickelte Ansatz zur Stärkung der Gesundheit der Bevölkerung sieht die Etablierung familien- und gesundheitsorientierter gemeindenaher Dienstleistungsangebote vor. Durch Hausbesuche soll vor allem sozial und wirtschaftlich benachteiligten Familien der Zugang zu Leistungen des Gesundheits- und Sozialwesens erleichtert werden.
Dazu werden Pflegefachkräfte und Hebammen zu Familiengesundheitspflegerinnen und –hebammen qualifiziert. Die Fallbeispiele der praktisch Tätigen belegen, dass die gezielte Förderung von Familien in prekärer Situation eine deutliche Verbesserung der Lebens-qualität aller Familienmitglieder bewirkt.
Informationen beim Kompetenzzentrum Familiengesundheitspflege des DBfK unter www.familiengesundheitspflege.de
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Berlin, 03. März 2010
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungs-mitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.