P r e s s e m i t t e i l u n g
Berlin, 25. März 2010
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK begrüßt die Einigung der Kommission für einen Mindestlohn in der Pflegebranche. „Damit wird endlich dafür Sorge getragen, dass viele Menschen in dieser Branche erstmals eine angemessenere Vergütung erhalten“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. In einem Wirtschaftssektor, der gerne als die Wachstumsbranche dargestellt wird, seien damit wichtige Weichen gestellt, so Gille weiter. Vor allem in den strukturschwachen Regionen erwartet der DBfK eine deutliche Verbesserung für die Vergütung von Pflegehilfskräften. Auch die geplanten Anpassungen bis 2013 sind sinnvoll und zeichnen die Entwicklung im europäischen Ausland nach, wo es schon länger Mindestlöhne gibt. Die Kostenträger sind aufgefordert, dort, wo die Mindestlöhne greifen, in den Vergütungsverhandlungen entsprechend nachzulegen.
Wie die Menschen bezahlt werden, die in der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihre abhängigsten Mitglieder würdig versorgt werden, zeigt den gesellschaftlichen Stellenwert, den wir der Pflege geben. Der demografische Wandel stellt gerade für die Versorgung pflegebedürftiger, kranker und alter Menschen eine große Herausforderung dar. In wenigen Jahren wird es in allen Branchen einen Nachwuchsmangel – nicht nur bei den Pflegefachkräften - geben. Hier müssen die Pflegeberufe konkurrenzfähig sein. Pflegefachkräfte verdienen heute schon deutlich mehr als den Mindestlohn und der bereits existierende Personalmangel wird das Gehaltsniveau für diese eher nach oben treiben, erwartet der DBfK. Aber für Assistenzpersonal ist der Mindestlohn eine unverzichtbare Regelung. Zudem schützt der Mindestlohn vor Marktverzerrungen durch die volle Freizügigkeit innerhalb der EU ab 2011. Der Mindestlohn gilt dann auch für Leistungsanbieter aus den osteuropäischen Nachbarländern.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.
DBfK begrüßt den Mindestlohn in der Pflegebranche
Berlin, 25. März 2010
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe - DBfK begrüßt die Einigung der Kommission für einen Mindestlohn in der Pflegebranche. „Damit wird endlich dafür Sorge getragen, dass viele Menschen in dieser Branche erstmals eine angemessenere Vergütung erhalten“, sagt Gudrun Gille, Präsidentin des DBfK. In einem Wirtschaftssektor, der gerne als die Wachstumsbranche dargestellt wird, seien damit wichtige Weichen gestellt, so Gille weiter. Vor allem in den strukturschwachen Regionen erwartet der DBfK eine deutliche Verbesserung für die Vergütung von Pflegehilfskräften. Auch die geplanten Anpassungen bis 2013 sind sinnvoll und zeichnen die Entwicklung im europäischen Ausland nach, wo es schon länger Mindestlöhne gibt. Die Kostenträger sind aufgefordert, dort, wo die Mindestlöhne greifen, in den Vergütungsverhandlungen entsprechend nachzulegen.
Wie die Menschen bezahlt werden, die in der Gesellschaft dafür sorgen, dass ihre abhängigsten Mitglieder würdig versorgt werden, zeigt den gesellschaftlichen Stellenwert, den wir der Pflege geben. Der demografische Wandel stellt gerade für die Versorgung pflegebedürftiger, kranker und alter Menschen eine große Herausforderung dar. In wenigen Jahren wird es in allen Branchen einen Nachwuchsmangel – nicht nur bei den Pflegefachkräften - geben. Hier müssen die Pflegeberufe konkurrenzfähig sein. Pflegefachkräfte verdienen heute schon deutlich mehr als den Mindestlohn und der bereits existierende Personalmangel wird das Gehaltsniveau für diese eher nach oben treiben, erwartet der DBfK. Aber für Assistenzpersonal ist der Mindestlohn eine unverzichtbare Regelung. Zudem schützt der Mindestlohn vor Marktverzerrungen durch die volle Freizügigkeit innerhalb der EU ab 2011. Der Mindestlohn gilt dann auch für Leistungsanbieter aus den osteuropäischen Nachbarländern.
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V.
Salzufer 6, 10587 Berlin
Tel.: 030-2191570
Fax: 030-21915777
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR). Mehr Informationen über den Verband und seine internationalen und nationalen Netzwerke können Sie auf der Homepage www.dbfk.de nachlesen. Falls Sie Interviewwünsche haben oder noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an presse@dbfk.de oder rufen Sie uns unter 030-219157-0 an.