Fallbeispiel

Plötzlich Probleme am Arbeitsplatz

Frau S. ist seit 19 Jahren als Altenpflegerin und Bereichsleiterin in einem Altenpflegeheim auf der Pflegestation tätig und fühlt sich von BewohnerInnen, MitarbeiterInnen und Vorgesetzten gleichermaßen geschätzt und anerkannt. Wegen einer überraschend festgestellten Krebs-erkrankung ist sie nun zum ersten Mal in ihrem Leben sechs Monate krank.

Eine andere Aufgabe und weniger Geld
Nach ihrer Rückkehr wird sie von der Pflegedienstleitung ohne Angabe von Gründen mündlich der Position als Bereichsleitung enthoben und soll künftig eine andere Aufgabe übernehmen. Sie erhält ein Schriftstück, das sie unterzeichen soll und aus dem hervorgeht, dass sie aus gesundheitlichen Gründen die Bereichsleitung abgibt, die Versetzung in einen anderen Bereich beantragt und mit einer Gehaltskürzung einverstanden ist.

Frau S. möchte an den gewohnten Arbeitsplatz zurückkehren

Frau S. ruft in der DBfK Geschäftsstelle an. Im Laufe des Telefonats, bei dem Frau S. auch ihre Gefühle, ihre Wut, ihr Unverständnis und ihre Angst zum Ausdruck bringen kann, arbeitet eine DBfK-MitarbeiterIn gemeinsam mit ihr an dem Ziel, wieder an die alte Stelle zurückzukehren. Im Beratungsgespräch erfährt Frau S., dass sie auf keinen Fall irgendwelche Schriftstücke  unterzeichnen darf und Gespräche mit der Pflegedienstleitung nur noch im Beisein eines Betriebsratsmitgliedes führen sollte. Ferner erhält Frau S. Hilfe bei einem Brief an den Arbeitgeber, der die Rechtslage aufzeigt und deutlich zum Ausdruck bringt, dass Frau S. für ihre Rechte notfalls auch mit einer arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzung kämpfen wird.


Im Beratungsgespräch gut gerüstet
Zwei Tage nach Abgabe des Schreibens wird Frau S. zu einem Gespräch mit der Heimleitung gebeten. In einem weiteren Telefonat mit dem DBfK wird zusammen mit Frau S. das Gespräch vorbereitet, mit dem Ziel wieder an den angestammten Arbeitsplatz zurückzukehren. Frau S. nimmt das Gespräch mit einer Vertreterin des Betriebsrates war. Gut gerüstet erreicht sie ihr Ziel und ist seitdem wieder als Bereichsleitung in ihrem alten Einsatzgebiet tätig.