Selbstständige und Freiberufler

Aufgaben im eigenen Unternehmen sicher bewältigen

Mitgliedern mit einem ambulanten Pflegedienst oder FreiberuflerInnen in der Pflege hilft der DBfK mit Rat und Tat sowie aktuellen Informationen, um den eigenen Betrieb erfolgreich zu führen. Wir beraten Mitglieder persönlich, vertraulich und individuell, zum Beispiel zu Fragen der Konzepterstellung und Qualitätsentwicklung, zum Leistungsrecht der Kranken- und Pflegeversicherung, zum Arbeits- und Tarifrecht oder zu Abrechnungsfragen.

Interessensvertretung in relevanten Gremien
Der DBfK vertritt die Interessen seiner Mitglieder in allen relevanten Gremien, wie dem Landespflegeausschuss und dessen Unterarbeitsgruppen, bei Behörden, Ministerien, in politischen Fachgesprächen und bei Anhörungen der Ausschüsse im Landtag.

Fortbildungen und Arbeitshilfen
Mit speziellen Fortbildungen und Arbeitshilfen unterstützen wir Sie als BetriebsinhaberIn oder FreiberuflerIn, damit die Aufgaben im eigenen Unternehmen noch besser und sicherer zu bewältigen sind. In regelmäßigen Rundschreiben informieren wir Sie zum Beispiel über folgende Themen:
  • wichtige Urteile der Arbeits- und Sozialgerichte
  • Änderungen der Richtlinien zur häuslichen Krankenpflege
  • Umsetzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
  • Umsetzung der Nationalen Expertenstandards
  • Ergebnisse der Vertragsverhandlungen
Ihre AnsprechpartnerInnen
s.grauvogl@dbfk.de , Ressortleiterin Ambulante Pflege
Telefon (0 89) 17 99 70 13
d.morsack@dbfk.de , Referent
Telefon (0 89) 17 99 70 19

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