Rechtsschutz und Haftpflicht

Berufsrechtsschutzversicherung

Als Mitglied erhalten Sie wertvolle Informationen in allen berufsrechtlichen Fragen.

Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag sind Sie nach den DBfK-Bedingungen versichert im Arbeitsrecht, Sozialrecht und Strafrecht. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führt der erste Weg zu Ihrer DBfK Geschäftsstelle. So unterstützen wir Sie zum Beispiel bei Kündigungsschutzklagen, Gehaltsforderungen oder bei Korrekturen des Arbeitszeugnisses. 

  • Versichert sind bei uns Fälle bis zu 300 000 Euro.
  • Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 250 Euro.


Berufshaftpflichtversicherung

Während Ihres Bereitschaftsdienstes ist der Piepser in die Badewanne gefallen oder die Kaffeetasse umgekippt und über die Computertastatur gelaufen. Beim Umbetten des Patienten ging die Brille zu Bruch oder es wurden gar Medikamente verwechselt und ein Patient kam zu Schaden. Im Falle eines Falles sind DBfK-Mitglieder versichert.

  • Die Deckungssummen betragen:
5 000 000 Euro            Personen- und Sachschäden
   550 000 Euro            Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
   150 000 Euro            Vermögensschäden
     26 000 Euro            Abhandenkommen fremder Schlüssel
     15 000 Euro            Mietsachschäden an beweglichen Sachen


  • Von jedem Schaden trägt der Versicherte 10 Prozent, mindestens 50 Euro und höchstens 2.500 Euro.
  • Die Selbstbeteiligung bei Abhandenkommen von fremden Schlüsseln beträgt 150 Euro


Weitere Informationen erhalten Sie in der DBfK-Geschäftsstelle München,
Telefon (0 89) 17 99 70-0;
E-Mail  suedost@dbfk.de