Gewaltvorfälle gegen Pflegende nehmen zu, viele haben sie im Berufsalltag schon erlebt: Beleidigungen, Bedrohungen oder sogar körperliche Angriffe.
Viele Arbeitgebende schulen mittlerweile ihre Mitarbeitenden mit Deeskalationstrainings, haben Schutzkonzepte entwickelt oder einen Sicherheitsdienst etabliert. Manche Einrichtungen nehmen auch bauliche Veränderungen vor und installieren Alarmknöpfe oder richten Panic Rooms ein. Verpflichtend sind solche Maßnahmen jedoch nicht, die Investitionen müssen die Unternehmen selbst stemmen. Das kann und sollte so nicht bleiben.
Wie haben uns im DBfK Südwest darum mit mehreren Forderungen nach Gewaltschutz für Pflegende und Refinanzierung der Kosten von Sicherheitsmaßnahmen an die Politik gewendet: Schutzkonzepte müssen verpflichtend sein und finanziert werden. Ebenso wie Angriffe auf Feuerwehrleute oder Rettungssanitäter:innen in den §115 des Strafgesetzbuchs Eingang gefunden haben, müssen Angriffe auf Pflegende dort verankert sein. Und tatsächlich: Ein Paragraf 116 StGB-E ist in Planung, der einen eigenen Tatbestand zum Schutz vor Gewalt im Gesundheitswesen schaffen soll.
Auch medial findet das Thema Aufmerksamkeit. Der SWR hat eine Reportage dazu gesendet und die Vorsitzende des DBfK Südwest, Andrea Kiefer, interviewt: Der Bericht beginnt bei Minute 8:24, das Interview hört ihr ab Minute 13:18.